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Motoröl Freigaben

Wer beim Ölwechsel die Herstellerfreigabe des Motoröls nicht beachtet, kann damit seinen Motor schädigen. Zudem besteht die Gefahr, die Garantie- und Kulanzansprüche zu verlieren. Für Motoröl existieren im Allgemeinen verschiedene Spezifikationen:

- SAE-Klassifizierung (Einstufung laut „Society of Automotive Engineers“; Unterscheidung nach der Viskosität des Motoröls)
- ACEA-Spezifikation ( Einstufung laut “Association des Constructeurs Euroéens d`Automobiles“; maßgeblich in Europa)
- API-Klassifizierung (Einstufung laut „American Petroleum Institut“; maßgeblich in den USA)
- Herstellerfreigabe (OEM, Original Equipment Manufacturer) für Motoröl (Normung durch die verschiedenen Fahrzeughersteller)

Die Motoröl Freigaben basieren dabei auf den Motoröl-Klassifikationen nach ACEA und API. Diese werden durch die OEM von Fahrzeug-Marken wie Mercedes-Benz, Volkswagen, BMW, Porsche oder Ford ergänzt.

Die OEM-Produkte sollten den API bzw. ACEA Freigaben vorgezogen werden.

Für die Motoröl Freigabe entscheidend ist die spezielle chemische und physische Zusammensetzung eines Motoröls. Denn je nach Produkt und Hersteller enthalten unterschiedliche Öle neben dem Grundöl zahlreiche Additive. Diese geben dem Motoröl seine reinigenden, neutralisierenden und schmierenden Fähigkeiten. Hierzu zählen zum Beispiel Rostschutz- und Verschleißschutzmittel, Antioxidantien, Reibungsmodifizierer und zahlreiche weitere chemische Verbindungen.