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ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)

Auch bekannt als „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

Dieses Basisregelwerk beinhaltet Vorschriften für den Transport von Gefahrengut im Straßenverkehr. Es umfasst Vorschriften bezüglich Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Umgang und Ladungssicherung von Gefahrengut. Die Vorschriften gelten, sobald die Beförderung von Gefahrengut im Hoheitsgebiet von mindestens zwei Vertragsstaaten stattfindet. Am 30.09.1957 wurde in Genf das ADR mithilfe der UNECE beschlossen. In Kraft trat es am 29.01.1968. Heutzutage ist das ADR durch eine EU-Verordnung rechtsgültig und alle EU-Staaten sind ADR-Unterzeichner und müssen sich demzufolge daranhalten.